Mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 15.06.2022 wird die Schonzeit für junge Graugänse in der Zeitvom 01.07. bis 31.07.2022für Jagdreviere im Landkreis Dingolfing-Landau mit landwirtschaftlichen Kulturflächen, auf denen Wildschäden durch Graugänse zu befürchten sind, aufgehoben.
Die Schonzeitaufhebung gilt nicht inbefriedeten Bezirken nach § 6 BJagdG und Art.6 BayJG, Naturschutzgebieten nach Art.7 des Bayerischen Naturschutzgesetzes,im Natura 2000-Gebiet und in einem 200m-Puffer um dieses herum, gemäß Natura 2000 Verordnung.
Dem Jagdausübungsberechtigten wird die Erlaubnis zur Bejagung von am Boden sitzendenund eindeutig als Junggänse (Gänse im ersten Lebensjahr) identifizierbaren Graugänsen mit Schrotflinten und Kugelbüchsen im Rahmen der o.g. Schonzeitaufhebung erlaubt.
Unabhängig von der nach den jagdrechtlichen Vorschriften zu führenden Streckenliste sindfolgende Aufzeichnungen zu führen und bisspätestens 16.08.2022der Unteren Jagdbehördedes Landratsamtes Dingolfing-Landau schriftlich vorzulegen: - Erfassung der Jagdtage (Datum) - Anzahl der erlegten jungen Graugänse, - Erläuterung des Ergebnisses der Bejagung im Hinblick auf das Ziel, Schäden zu verhindern.
Jagdschutz und Jägerverein Landau a.d. Isar im Landesjagdverband Bayern e.V.
Einhellig Hans · Eichenberg 1 · 94428 Eichendorf Telefon (09952) 2168 · E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! · Website www.jagd-landau.de